Verhandlungen unter schwierigen Bedingungen

Kommentar

12. Mai 1990 - Eine Woche intensiver Gespräche und Verhandlungen über den Einsatz von vietnamesischen Arbeitskräften und nach den Umwälzungen in der DDR notwendig gewordenen Änderungen in den Regierungsabkommen zwischen der DDR und Vietnam. Almuth Berger war damals Staatssekretärin und Ausländerbeauftragte beim Ministerrat der DDR und schildert ihre Wahrnehmung der Verhandlungen.

Gruppenbild der Verhandlungsdelegationen

Hanoi, am Sonnabend, dem 12.Mai 1990. Im besten Hotel Hanois, oder anders gesagt, im fast einzigen funktionierenden Hotel der Stadt, der man noch den nicht lange zurückliegenden Krieg ansieht, sitzen wir an einer festlichen Tafel. Der Minister für Arbeit, Kriegsversehrte und Sozialwesen Vietnams hat zum Abendessen eingeladen. Am nächsten Vormittag soll unser Flug zurück nach Hause gehen, und wir sollen mit einem unterzeichneten Vertrag über die nach den Umwälzungen in der DDR notwendig gewordenen Änderungen in den Regierungsabkommen zwischen der DDR und Vietnam über den Einsatz von Arbeitskräften zurückkehren. Das war die Aufgabe, mit der unsere Delegation losgeschickt worden war. Fachleute aus dem früheren Staatssekretariat für Arbeit und Löhne der DDR, jetzt im Ministerium für Arbeit und Soziales in der  letzten Regierung der DDR, waren dabei, eine Mitarbeiterin aus dem Außenministerium, eine Abteilungsleiterin aus meinem Büro und ich als Staatssekretärin und Ausländerbeauftragte beim Ministerrat der DDR, die die Leitung der Delegation übertragen bekommen hatte.

Eine Woche intensiver Gespräche und Verhandlungen liegt hinter uns. Zwischendurch gab es für meine Mitarbeiterin und mich gemeinsam mit der stellvertretenden Ministerin ein „Kulturprogramm“: Ausflüge zu besonderen Tempeln und sogar in eine christliche Kirche mit interessanten Gesprächen im gerade erst wieder zugelassenen Priesterseminar. Mit dem festlichen Abendessen samt höflichen Tischreden von vietnamesischer und deutscher Seite soll der erfolgreiche Abschluss unserer Verhandlungen gefeiert werden. Aber: Es gibt nichts zu feiern! Die Verhandlungen sind kurz vor dem Essen ergebnislos abgebrochen worden.

Während der Verhandlungen zur Vertragsarbeit
Während der Verhandlungen im Mai 1990

Hauptstreitpunkt sind die für die vietnamesische Seite besonders wichtigen finanziellen Fragen, die wir wiederum nicht verhandeln konnten. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion steht unmittelbar bevor, die DDR hat faktisch keine Finanzhoheit mehr. Ich verstehe, dass das für die vietnamesischen Verhandlungspartner schwer verständlich und noch schwerer zu akzeptieren ist. Jede und jeder, der im Rahmen der Regierungsabkommen in die DDR ging, hatte sich verpflichtet, 12% seines Lohnes für den Aufbau Vietnams an den vietnamesischen Staat abzugeben. Das waren erhebliche Einnahmen für den Staat. Und ich weiß andererseits, dass es für uns in diesen Fragen keinen Verhandlungsspielraum gibt.

Ich kann das gute Essen nicht richtig genießen. Ich bin nervös und ziemlich ratlos. Wir können doch nicht ohne Ergebnis nach Hause kommen! Der Botschafter der DDR, der bei den Verhandlungen mit anwesend ist, weiß Rat: Sie sollten ein Vieraugengespräch mit dem Minister vorschlagen. Das führt in solchen verfahrenen Situationen eigentlich immer zum Erfolg. Und bevor ich diesen Vorschlag anbringen kann, macht ihn der Minister selbst: Es ist schon spät, sagt er, alle sind müde nach den langen Verhandlungen. Er schlage vor, dass sich die beiden Leiter der Delegation zurückziehen und in einem Vieraugengespräch die Verhandlungen fortführen. Natürlich willige ich ein, natürlich bin ich aufgeregt angesichts einer solchen für mich doch sehr ungewohnten Situation und der Verantwortung, die nun bei mir liegt. Natürlich wird es ein Sechsaugengespräch, da der Dolmetscher mit dabei sein muss.

Letzte Beratung mit den Fachleuten, noch einmal Vergewissern über den Verhandlungsspielraum, dann sitzen der Minister und ich uns gegenüber und – wir einigen uns innerhalb von 20 Minuten. Am nächsten Morgen wird der Vertrag– schon auf dem Flughafen – unmittelbar vor unserem Abflug von uns beiden unterzeichnet.

Gruppenbild der Verhandlungsdelegationen
Gruppenbild der Verhandlungsdelegationen

Ich bin einerseits froh, dass wir zu einem Ergebnis gekommen sind.

Andererseits weiß ich aber auch, dass Tausende von Männern und Frauen, die mit großen Erwartungen und Hoffnungen in die DDR gekommen sind und dort dringend gebraucht wurden, nun sehr enttäuscht und voller Angst vor der Zukunft zurückkehren müssen in ein Land, in dem hohe Arbeitslosigkeit herrscht, in dem es keine staatliche Unterstützung für Arbeitslose gibt, in dem sie kaum eine Perspektive für ihre Existenz haben.

Trotzdem weiß ich: Es musste diese Änderung der Verträge geben. Was in einer sozialistischen, staatlich gelenkten Planwirtschaft der DDR möglich war, konnte in einer freien Marktwirtschaft nicht mehr funktionieren. Es gibt keinen erhöhten Arbeitskräftebedarf mehr – im Gegenteil: Viele Betriebe und Kombinate kämpfen ums Überleben oder gehen bankrott. Menschen müssen entlassen werden, und obwohl die völkerrechtlich verbindlichen Verträge noch existieren, geht das oft nach der Devise: Bevor ein Deutscher geht, fliegt ein Ausländer. Betriebsleiter, die versuchen, ihre ausländischen Arbeiter*innen zu schützen, werden massiv bedroht. Viele Betriebe chartern Flugzeuge und schicken ihre Vertragsarbeit*innen einfach zurück.

Um diese Willkür aufzuhalten, andererseits aber den Betrieben auch die Möglichkeit zu einer rechtmäßigen Kündigung zu geben, werden die Vertragsänderungen dringend benötigt.

Sie beinhalten das Recht einer Kündigung durch die Betriebe „aus zwingenden Gründen“, die die noch in den 1980er Jahren geschlossenen Verträge nicht vorsahen. Sie begründen auch einen Anspruch der Zurückkehrenden auf eine einmalige Abfindung von 3000 Mark der DDR, nach der Währungsunion von 3000 DM, die Fortzahlung von 70% des Lohnes für 3 Monate, das Recht auf den Platz im Wohnheim bis zur Ausreise und den vom Betrieb bezahlten und organisierten Rückflug. Gekündigte Arbeitnehmer*innen können aber auch bis zum Ablauf der vorgesehenen Vertragszeit in Deutschland bleiben. Diese letzte Festlegung der am 13.06.1990 vom Ministerrat der DDR beschlossenen Veränderungsverordnung sollte gerade für die vietnamesischen Arbeiter*innen besonders wichtig werden. Sie beinhaltete, dass man in der DDR bleiben durfte, ohne sich weiterhin den Regelungen des Abkommens zu unterwerfen. Man hätte dann einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis oder eine Gewerbegenehmigung sowie auf angemessenen Wohnraum wie für DDR -Bürger.

Neue Wirklichkeit 1990: VietnamesInnen widmen ihr Wohnheimzimmer in eine Schneiderwerkstatt um.
Neue Wirklichkeit 1990: VietnamesInnen widmen ihr Wohnheimzimmer in eine Schneiderwerkstatt um. Foto: Ann-Christine Jansson, Lizenz: Alle Rechte vorbehalten.

 

Ich finde es im Nachhinein noch immer erstaunlich, dass der vietnamesische Minister bei unseren Verhandlungen in Hanoi diesem Passus zugestimmt und damit den Bürgern des kommunistischen Vietnam, die unter vielen restriktiven Auflagen in die DDR geschickt worden waren, individuelle Rechte für ihren weiteren Aufenthalt dort zugestanden hat. Sicher spielt die schwierige wirtschaftliche Situation des Landes dabei eine Rolle, aber es deuten sich vielleicht auch erste vorsichtige Lockerungen des Systems an. Nach Vietnam zurückkehrende Asylsuchende mussten dagegen noch lange darauf warten, keine Strafen oder Sanktionen mehr befürchten zu müssen. Denn sie waren nach vietnamesischem Verständnis illegal ausgereist und hatten damit ein Rückkehrrecht verwirkt.

In Deutschland machten von der Möglichkeit, aus dem Abkommen auszusteigen und hier zu bleiben, nur wenige Mosambikaner oder Angolaner Gebrauch, aber über 15 000 Vietnames*innen. Sie hatten eine schwere Zeit vor sich. (Siehe dazu den Beitrag von Karin Hopfman in dieser Dokumentation.) Auch hier gab es kaum Arbeitsstellen, der radikale Umbruch hatte Existenzen gefährdet, Unsicherheiten und Ängste bei vielen Menschen bewirkt. Keine gute Zeit, um neue Existenzen aufzubauen und auf Integration zu setzen. Bestimmte in den ersten Monaten noch der aus der Not entstandene illegale Zigarettenhandel das Bild der Vietnamesen auf den Straßen, änderte sich das sehr bald.

Gegen den illegalen Zigarettenhandel ging die Polizei mit großer Härte vor.
Polizeieinsatz gegen den illegalen Zigarettenhandel. Foto: Ann-Christine Jansson, Lizenz: Alle Rechte vorbehalten.

 

Auf Märkten waren die freundlichen und unglaublich fleißigen Verkäufer*innen von Textilien, Blumen, Imbissangeboten bald sehr beliebt und gefragt. Inzwischen sind sie mit ihren Läden und Restaurants nicht mehr wegzudenken aus unseren Kommunen, und  die Kinder aus den vietnamesischen Familien sind in den ostdeutschen Ländern oft an der Spitze der Abiturleistungen.

Aber das war ein weiter und beschwerlicher Weg. Gleich 1990 hatte der Kampf darum begonnen, für die Vertragsarbeiter*innen ein Bleiberecht einzufordern, so wie es den „Gastarbeitern“ der Bundesrepublik zugestanden worden war, die ja zunächst auch nur befristet nach Deutschland gekommen waren. Aber das war kein Thema für die Politiker. Bei Gesprächen mit der Bundesregierung gab es deutliche Ablehnung – man wollte verhindern, dass dann - auch durch den Familiennachzug - zu viele Ausländer aus dem nicht europäischen Raum nach Deutschland kämen.

Mit Hilfe vieler Verbündeter – Ausländerbeauftragte aus Ländern und Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Anwälte, auch die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist schließlich doch noch – nach siebenjährigen Bemühungen – 1997  eine Bleiberechtsregelung „aus humanitären Gründen“ zustande gekommen.

Zehn Jahre nach den Verhandlungen zu den Vertragsänderungen war ich noch einmal zu einer Konferenz in Vietnam. Die Fahrräder, die 1990 die Straßen von Hanoi beherrscht hatten, waren durch Mofas abgelöst, es gab viele gute Hotels und Restaurants, eine Fülle von Märkten und Geschäften, quirliges, buntes Leben auf den Straßen.  Die wirtschaftliche Situation war für viele immer noch schwierig – auch das erfuhr ich bei Gesprächen in Familien, die ich besuchen konnte.

Auf der Konferenz wurde ein Programm für Existenzgründungen in Vietnam ausgewertet, das mit Mitteln deutscher Entwicklungshilfe initiiert worden war. Da konnten bescheidene Erfolge berichtet werden, aber es wurde auch deutlich, dass es viel zu wenige solche oder ähnliche Programme gegeben hat. Es gibt so viele Menschen mit deutschen Sprachkenntnisen und Erfahrungen in deutschen Betrieben. Ich habe mir immer wieder gewünscht, dass diese Chancen von der deutschen Wirtschaft mehr genutzt würden – in Mosambik oder Angola, aber vor allem in Vietnam – dem Land, aus dem über 90.000 Menschen in der DDR gearbeitet und gelebt haben.

Weitere Beiträge und Interviews finden Sie im Dossier  "Aus Vietnam in die DDR. 40 Jahre Vertragsarbeiter-Abkommen".


Hinweis: Die Fotos von 1990 wurden aus dem Bestand von Almuth Berger zur Verfügung gestellt. Der Urheber konnte nicht recherchiert werden. Bei Hinweisen zu den Fotos melden Sie sich bitte.