Rachid Madmar, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt a.M.
Die Dissertation wird sich mit der Fragestellung auseinandersetzen, ob durch die derzeitige Praxis in Strafverfahren im Bezug auf den Sektor der Wirtschaftskriminalität Verfahrensrechte von Beteiligten derart eingeschränkt und beschnitten werden, dass dies zu einem Abbau von rechtstaatlichen Verfahrensprinzipien führt.
Am Anfang der Arbeit steht die These, dass das Strafprozessrecht in seiner aktuellen Gestaltung nicht handhabbar ist um Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität abzuurteilen. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Strafprozessordnung nicht auf so genannte Großverfahren ausgerichtet ist zu welchen solche Verfahren in der Wirtschaftskriminalität zählen. Hierbei stellen die tatsächliche Komplexität der abzuurteilenden Sachverhalte und die wirtschaftlichen Fähigkeiten der staatlichen Gegenakteure das Hauptspannungsfeld dar. Die Strafprozessordnung hält für den Tatrichter keine Instrumente bereit, um Abhilfe zu leisten bei den Massen an gestellten Beweisanträgen, sodass sich schon praktische Schwierigkeiten für die Fallbewältigung ergeben.
Dennoch, geleitet vom Ziel das Verfahren zu einem Ende zu bringen, führt dies zur Umgehung von Verfahrensrechten und demnach zur Verletzungen von rechtstaatlichen Strafrechtsprinzipien, die die Strafprozessordnung gerade gewährleisten möchte.