Wenn Liebe politisch wird. Zur Bedeutung von Partnerschaft & Heirat im Kontext des Europäischen Grenzregimes am Beispiel Marokko - Deutschland
Binationale Paare, bei denen der Partner oder die Partnerin aus einem „arabischen“ Land kommt, tauchen im hiesigen medialen Diskurs fast ausschließlich im Zusammenhang mit Heiratsschwindel und Liebesbetrug auf – dem sogenannten „Bezness“. Dieser Begriff ist eine Abwandlung des englischen Wortes „Business“ und steht für das Geschäft vorwiegend nordafrikanischer Männer, die einer europäischen Frau die große Liebe vorspielen, um von ihr Geld zu bekommen oder über eine Heirat mit ihr nach Europa einzureisen. Die Ehe mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann wird für eine Person aus einem nordafrikanischen Land oder einem anderen sogenannten „negativen Drittstaat“ tatsächlich immer auch damit verbunden sein, mobil zu werden und nach Europa einreisen zu können. Aufgrund der juristischen Kategorisierung als „negative Drittstaatsangehörige“ können Menschen aus diesen Ländern zunächst nicht ohne Visum in die Europäische Union einreisen. Hier greifen globale Machtstrukturen, durch die bestimmte Bevölkerungsgruppen mobilisiert und andere immobilisiert werden.
Doch hinter diesen Beziehungen steckt zumeist mehr als rein wirtschaftliche Interessen und der Wunsch nach Europa zu migrieren. In einer globalisierten Welt ist das Aufeinandertreffen von Menschen aus unterschiedlichen Nationen, Kulturen und Religionen Normalität geworden und so ist es nicht ungewöhnlich, dass sich immer mehr Paare grenzüberschreitend finden ohne automatisch ausschließlich den ökonomischen Nutzen oder Mobilitäts-Vorteil im Blick zu haben. In Deutschland ist jede neunte Eheschließung binational und die Eltern jedes dritten Kindes, das geboren wird, haben unterschiedliche Nationalitäten. Binationale Beziehungen sind „nicht nur private Lebensentwürfe Einzelner, sie sind zugleich Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen“ (Verband binationaler Partnerschaften und Familien).
In diesem Promotionsvorhaben geht es um die Situation von MarokkanerInnen, die eine Partnerin bzw. einen Partner in Deutschland haben. Sie haben sich in Marokko kennengelernt und stehen schließlich vor dem Problem, dass sie aufgrund ihrer juristischen Kategorisierung als „negative Drittstaatsangehörige“ nicht in die Europäische Union einreisen können. Da es kaum möglich ist, ein Touristen- oder Arbeitsvisum zu erlangen, versuchen viele es zunächst mit einem Antrag auf ein Besuchsvisum. Doch auch dieses wird einem Großteil, je nach ökonomischem Kapital, mit dem Verweis auf fehlende „Rückkehrbereitschaft“ verwehrt. Schließlich gibt es nur einen Weg für die MarokkanerInnen, um gemeinsam mit ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner in Europa leben zu können: die Heirat. In diesem Moment nehmen sie das sogenannte „Ehegattennachzugsverfahren“ in Anspruch und die MarokkanerInnen werden zu „nachziehenden Ehegatten und Ehegattinnen“. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Menschenrechten ist der Schutz von Ehe und Familie verankert und so sieht es auch die deutsche und europäische Migrationspolitik vor, Menschen aus „negativen Drittstaaten“, die mit einer/m Deutschen verheiratet sind, die Einreise zu ermöglichen. Doch gleichzeitig sind sie mit einem „Migrationsmanagement“ konfrontiert, durch das die Einreise erschwert und an verschiedene Bedingungen geknüpft wird. Im Sinne eines Grenzregimes, das nicht auf Abschottung sondern auf Selektion ausgelegt ist, müssen die MarokkanerInnen mehrere Hürden überwinden, bevor sie zu ihrem/r Partner(in) einreisen können. Diese reichen von hohen Kosten für Formulare und Fahrten zu den Ämtern über den Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise bis hin zu Scheineheprüfungen und abweisender Behandlung auf den Behörden.
Im Rahmen dieser Dissertation wird zum einen der Frage nachgegangen, welche normativen Ordnungen das „Ehegattennachzugsverfahren“ strukturieren, also mit welchen Mitteln und Rechtfertigungsnarrativen wird dieses migrationspolitische Verfahren legitimiert? Zum anderen gilt das Erkenntnisinteresse der agency der MarokkanerInnen: Wie werden diese Normen, Kategorisierungen und Anforderungen von den „nachziehenden Ehegatten und Ehegattinnen“ wahrgenommen, verhandelt und modifiziert? Welche „Konfliktfälle“ und widerständige Strategien treten hier auf und warum? Mit Hilfe des Forschungsdesigns und der Konzepte der „ethnographischen Grenzregimeanalyse“ nach Sabine Hess und Vassilis Tsianos werden in dieser qualitativen Studie sowohl die makrostrukturelle Ebene mit den verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel dem Goethe-Institut und der deutschen Botschaft als auch die Perspektiven der MarokkanerInnen analysiert. Diese verschiedenen Ebenen sind zumeist nicht klar zu trennen und stehen in Wechselwirkung. Dabei wird deutlich, welche Auswirkungen Gesetze, Machtstrukturen und Politikformen auf den Alltag und die Lebenssituation von unterschiedlichen Menschen haben.