Korruptionsbekämpfung durch Dienstrecht? Rechtsvergleichende Analyse antikorruptiver Verhaltenspflichten öffentlicher Bediensteter in Deutschland und Russland
Das Vorhaben nähert sich dem länderübergreifenden Phänomen der Korruption (d.h. Missbrauch anvertrauter Macht zum persönlichem Vorteil) und widmet sich Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung im öffentlichen Dienst Deutschlands und Russlands. Aktuelle kriminalpolitische Konzepte gehen dabei über klassische strafrechtliche Reaktionen hinaus und etablieren u.a. spezielle dienstrechtliche Pflichten für Amtsträger im Vorfeld des mit Strafe bedrohten Verhaltens, die das Risiko des Missbrauchs öffentlicher Funktionen präventiv verringern sollen. In der seit 2008 entwickelten Antikorruptionsgesetzgebung Russlands nehmen solche Vorschriften eine maßgebliche Stelle ein. Diese entsprechen thematisch bestehenden Regelungen im deutschen Dienstrecht: So sind beiderseits Verbote zur Annahme persönlicher Vorteile, Beschränkungen zur Ausübung von Neben- und Nachbeschäftigungen sowie Regeln zur Vorbeugung von Konflikten dienstlicher und privater Interessen normiert. Russische Staatsbedienstete treffen darüber hinaus Pflichten zur Veröffentlichung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Eine systematische Darstellung dieser Vorschriften ist weder zur aktuellen deutschen noch zur russischen Rechtslage vorhanden. Mit der Titelfrage „Korruptionsbekämpfung durch Dienstrecht?“ soll beleuchtet werden, welche Bedeutung diesem bei der Vorbeugung korrupten Verhaltens in rechtswissenschaftlicher, rechtspolitischer und kriminologischer Hinsicht zukommt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit dienstrechliche Verhaltenspflichten als Erweiterung, Konkurrenz, Ersatz oder Entlastung strafrechtlicher Regelungen aufgefasst werden können. Die Untersuchung wird damit auch allgemeine Tendenzen der Überlagerung strafrechtlicher und außerstrafrechtlicher Kriminalitätskontrolle angesichts funktionaler Grenzen des Strafrechts berühren. Sie dient außerdem der Bestandsaufnahme international unterschiedlicher Entwicklungsstände von Korruptionskriminalität und ihrer Bekämpfung. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die seit 2008 betriebene Modernisierungspolitik die Korruptionsprävention in Russland an westliche Standards angenähert hat. Arten und wesentliche Merkmale antikorruptiver Dienstpflichten werden in erster Linie mit Methoden der Rechtsvergleichung herausgearbeitet. Dabei werden die einschlägigen russischen und deutschen Normen unter Berücksichtigung ihres jeweiligen rechtlichen und sozialen Kontextes systematisiert, analysiert sowie wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten dargestellt. Die Untersuchung erstreckt sich darüber hinaus auf rechtstatsächliche Aspekte zur Ausgestaltung ihrer praktischen Durchsetzung in den Vergleichsländern. Maßgebliche Aspekte dabei sind ihre Vermittlung gegenüber öffentlichen Bediensteten und Öffentlichkeit, die getroffenen Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen zu ihrer Einhaltung sowie Verfahren und Sanktionen im Fall von Verstößen.
Das Vorhaben knüpft an die bestehende rechts- und sozialwissenschaftliche Korruptionsforschung an und bezieht sich auf kriminologische Erklärungsansätze zur Entstehung korrupten Verhaltens und der gesellschaftlichen Reaktion darauf. Anhand der Vergleichsergebnisse sollen dementsprechend Schlussfolgerungen zu Chancen und Grenzen der Wirksamkeit der bestehenden Regelungen gezogen sowie eine Einschätzung dazu formuliert werden, welche Bedeutung dem Dienstrecht in einem Gesamtkonzept der Korruptionsbekämpfung zukommen kann.