Julian Katz, Philipps-Universität Marburg

Recht und Religion als Interventionsbegründungen während des anglo-spanischen Krieges (1585-1604)

Das Beginnen von Kriegen unterlag in der Frühen Neuzeit – ähnlich wie heute – einer grundsätzlichen öffentlichen Rechtfertigungsnotwendigkeit. Seit dem 16. Jahrhundert begannen europäische Herrscher zur Legitimierung militärischer Gewalt, Rechtfertigungsstrategien zu nutzen, die Ähnlichkeiten mit den Argumentationsmustern aufweisen, mit denen humanitäre Militärinterventionen in der heutigen Zeit gerechtfertigt werden. Im Zusammenhang mit bestimmten Konfliktkonstellationen erhoben einige Monarchen den Anspruch, berechtigt oder sogar verpflichtet zu sein, die Untertanen ihrer außenpolitischen Gegner anderen Monarchen durch Interventionen vor deren angeblicher Tyrannei zu beschützen. Solche interventionistischen Argumentation wurde besonders vor dem Hintergrund der frühneuzeitlichen Staatsbildung und der Konfessionalisierung möglich, die zu einem gesteigerten innenpolitischen Konfliktpotenzial führten. Besonders die in dieser Epoche häufigen Aufstände, die entweder konfessionell motiviert waren oder sich gegen obrigkeitliche Bestrebungen der Zentralisierung politischer Macht richteten, eröffneten auswärtigen Mächten günstige Eingriffsmöglichkeiten.

Ziel des hier vorgestellten Dissertationsprojektes ist es, anhand der Begründung bestimmter Militärinterventionen dieser Epoche und den Debatten über sie, die verschiedenen Argumentationsmuster zu untersuchen, mit deren Hilfe der militärische Schutz fremder Untertanen legitimiert wurde. Dadurch können Erkenntnisse über die politische Verwendung gesellschaftlicher Leitideale, Normen und Wertvorstellungen gewonnen werden. Als Untersuchungszeitraum wurde der anglo-spanische Krieg zwischen 1585 und 1604 ausgewählt, da sich interventionistische Kriegsrechtfertigungen in seinem Verlauf auffällig häuften. Dadurch können die Entwicklungen verschiedener Legitimationsstrategien besonders gut nachvollzogen werden. Zusätzlich sollen im Rahmen dieser Analyse Fragen nach der Bedeutung und den Grenzen herrschaftlicher Souveränität in der internationalen Politik jener Epoche sowie nach den politischen Kulturen beider Länder als bedingenden Faktoren für derartige Interventionen gestellt werden.

1585 intervenierte die englische Königin, Elisabeth I., auf diese Weise in den Niederlanden. Durch diese Intervention unterstützte England eine protestantische Adelsrevolte, die sich seit 1568 gegen den Machtanspruch Philipps II. von Spanien zur Wehr setzte, zu dessen Reich die Niederlande bis zu ihrer Unabhängigkeit im Jahr 1648 gehörten. Die Intervention, die am Beginn des anglo-spanischen Krieges (1585-1604) stand, wurde von Königin Elisabeth öffentlich mit dem Schutz der niederländischen Bevölkerung vor der spanischen Unterdrückung und Tyrannei begründet. Dieser Schutz sollte den Niederländern die Wiederherstellung ihrer traditionellen Gesellschafts- und Rechtsordnung ermöglichen, die – so die englische Rechtfertigung – durch die spanische Herrschaft beschädigt worden sei. Zusätzlich beanspruchte England (als protestantische Macht), den niederländischen Protestanten zur freien Ausübung ihres Bekenntnisses zu verhelfen.

Aus Perspektive der (katholischen) spanischen Monarchie war die englische Intervention eine beispiellose Provokation sowie einen Angriff auf die Herrschaftsrechte und das Territorium der spanischen Krone. Die englische Intervention wurde von der spanischen Regierung daher als legitimer Grund für einen Krieg gegen England gesehen. In Bezug auf ihre Kriegsbegründung entschieden sich die Spanier, denselben Weg zu beschreiten, wie ihre englischen Gegner. Als 1588 ein erster spanischer Invasionsversuch gegen England erfolgte, wurde dieser als eine Intervention zum Schutz der englischen Katholiken vor der religiösen Verfolgung, Entrechtung und Unterdrückung durch die protestantische Obrigkeit dargestellt. Nach dem Scheitern dieses ersten Invasionsversuchs plante Spanien in den Jahren 1596 und 1597 erneute Expeditionen. Auch hierfür wurden detaillierte Rechtfertigungsstrategien entworfen, in deren Mittelpunkt der Schutz der Katholiken in England und Irland (das zum Herrschaftsbereich der englischen Krone gehörte) stand. Zusätzlich wurde auch auf der spanischen Seite mit der Behauptung operiert, die Intervention und der Schutz der konfessionellen Minderheit in England seien Maßnahmen zur Wiederherstellung der traditionellen Gesellschafts- und Rechtsordnung.

Insgesamt nutzen beide Konfliktparteien eine Kombination aus rechtlichen und konfessionellen bzw. religiösen Argumenten, um ihr völkerrechtlich äußerst fragwürdiges gewaltsames Eingreifen in ein fremdes Gemeinwesen zu legitimieren. Der Schutz der fremden Untertanen vor rechtlichen, physischen aber auch spirituellen Bedrohungen stellte dabei das argumentative Zentrum dar, um das herum die entsprechenden Aussagemuster arrangiert wurden.

Recht und Religion bzw. die gesellschaftspolitischen Ordnungsvorstellungen, die sich über diese beiden Begriffe formulieren ließen, sind dabei als die soziopolitischen Leitkategorien der Epoche zu sehen, auf denen aufbauend auch außergewöhnliche militärische Maßnahmen legitimiert werden konnten. Eine funktionierende Rechtsordnung und die gesellschaftliche Bindung an das, was als ‚wahre‘ Religion betrachtet wurde, waren feste Bestandteile eines allgemeingültigen Ideals des christlichen Gemeinwesens. Gegenbilder dieses Ideals waren notwendigerweise Tyrannei sowie die Entrechtung und Unterdrückung der Untertanen. Sowohl England als auch Spanien gaben vor, derartige Zustände der Willkürherrschaft durch ihre Interventionen bekämpfen zu wollen. Allerdings sollten diese Interventionsbegründungen Englands und Spaniens nicht als rein instrumentelle Propaganda betrachtet werde. Vielmehr verbanden sich in ihren Argumentationsstrategien zweckrationale Rechtfertigungsgründe sehr eng mit politisch-religiösen Überzeugungen und sicherheitspolitischen Erwägungen, sodass die Grenzen zwischen Propaganda und tatsächlichen Motiven für eine Intervention teilweise bis zur Unkenntlichkeit verwischt wurden.

Die Verwendung der Kategorien Recht und Religion zur Interventionsbegründung in der Frühen Neuzeit zeigt somit, dass auch in einer Epoche, die noch keinen Menschenrechtsbegriff ausgebildet hatte, durch die rhetorische Mobilisierung grundlegender gesellschaftlicher Normen und Wertvorstellungen gewaltsame Eingriffe in die souveränen Herrschaftsbereiche fremder Mächte legitimierbar waren. Auffällig ist, das dieser Interventionsgedanke parallel zur sich allmählich herausbildenden absoluten Souveränitätsvorstellung existieren konnte. Sogar der französische Staatstheoretiker Jean Bodin (1529-1596), der oft als erster Apologet der absoluten Souveränität betrachtet wird, formulierte einen eigenen Ansatz einer Theorie der legitimen Intervention.
Die Erkenntnis, dass militärische Interventionen zum Schutz fremder Untertanen in der Vormoderne durch die legitimatorische Nutzung der grundlegenden Ideale einer guten und gerechten Gesellschaftsordnung denkbar und möglich wurden, verdeutliche ihre strukturelle Ähnlichkeiten mit modernen humanitären Interventionen. Denn auch in der heutigen Zeit stützen sich humanitäre Interventionen zur Legitimierung des militärischen Eingreifens in souveränen Staaten im Wesentlichen auf die Verletzung gesellschaftlich-politischer bzw. rechtlicher Normen, denen umfassende, internationale Gültigkeit zugeschrieben wird.