Remix-Kabarett aus Österreich - erfolgreich, aber eigentlich illegal

Foto: Ingo Pertramer/Elffriede

11. Juni 2013
Markus Reuter
Die Kabarett-Truppe "Maschek." synchronisiert  live Fernseh- und Filmausschnitte, z.B. aus Nachrichtensendungen oder Spielfilmen. Dabei verändern sie mit ihrer Synchronisation die Inhalte des ursprünglichen Materials so, dass eine komplett neue Handlung entsteht.

In Österreich sind Maschek. mit diesem Konzept so erfolgreich, dass sie mittlerweile von ihrem Bühnenprogramm leben können. Außerdem sind sie ständiger Bestandteil verschiedener Fernsehformate wie beispielsweise „Willkommen Österreich“ des Duos Stermann & Grissemann.

In einem Interview auf netzpolitik.org berichtet Maschek-Künstler Robert Stachel von den urheberrechtlichen Herausforderungen, die mit der kabarettistischen Neusynchronisation von Filminhalten verbunden sind. Einerseits gestaltet sich die Klärung von Rechten selbst für die bloße Verwendung im Rahmen der Bühnenfauftritte von Maschek. bisweilen schwierig, vor allem wenn es sich um Amateurinhalte („Found Footage“, z.B. von YouTube) handelt. Andererseits bereitet es Maschek. Probleme, Videos von ihren kreativen Fortschöpfungen online zugänglich zu machen. Genau diese möglichst einfache Verbreitung ihrer Videos im Netz ist für Maschek. aber entscheidend:

„Wir produzieren seit über 8 Jahren im Auftrag des ORF. Das sind insgesamt deutlich über 100 Clips zu je drei bis fünf Minuten. Also ein idealer Content um ihn auf Plattformen wie YouTube zu veröffentlichen. Für uns hat das nicht einmal eine große kommerzielle Perspektive, primär, sondern für uns ist das das wesentliche Vehikel, um unsere Auftritte zu bewerben. Die meisten die zu uns in die Show kommen, haben uns auf YouTube gesehen oder haben einen Clip weitergeschickt bekommen über Facebook oder sich im Büro unsere Videos von Kollegen zeigen lassen und dann gesagt, die kann man sich auch live anschauen. Davon leben wir. Wir leben zu 90 Prozent von unseren Abendgagen.“

Der wachsende Erfolg von Maschek. beruht deshalb nicht zuletzt auf fortgesetzter Urheberrechtsverletzung in Form von mehr oder weniger illegalem YouTube-Content. Während die meisten dieser quasi illegal hochgeladenen Videos online bleiben, gibt es aber auch Fälle, in denen Werke von YouTube wieder verschwinden. Konkret wurde beispielsweise ein Ausschnitt einer mitgefilmten Aufführung wieder und wieder gelöscht, weil ein kleiner Ausschnitt eines alten Arnold-Schwarzenegger-Films aus den 1960er Jahren darin vorkam. An diesem Beispiel werden auch die Parallelen von Maschek. zu der Löschung von Parodien deutlich, die auf dem Film „Der Untergang“ basieren (vgl. dazu Know Your Meme).

Zusammengenommen illustriert das Beispiel von Maschek. sehr schön die Vorteile eines Rechts auf Remix für kreative Fortschöpfung. Möglich wäre eine Legalisierung von Remix-Kunst wie jene Maschek. wohl entweder durch eine Neugestaltung des Zitatrechts oder durch die Einführung einer Remix-Schranke auf europäischer Ebene.

Das gut 17 Minuten lange Gespräch mit Robert Stachel gibt es hier als MP3-Datei zum Runterladen und Anhören.


Dieser Artikel von Markus Reuter ist ein Remix des Artikels von Leonhard Dobusch, der am 10.6. auf Netzpolitik.org unter der Lizenz CC-BY-NC-SA erschienen ist.

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