Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen? Und was wird mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt?

Hintergrund

Die Öffentlich-Rechtlichen Medien werden solidarisch von allen über den Rundfunkbeitrag finanziert. Und der bezahlt noch für vieles andere mehr - von Konzert und Film bis zum Privatfunk.

Türme aus Münzen auf denen verschiedene Gegenstände wie Musikinstrumente, Zeitung, Mikrofon und Sportgeräte stehen

Die Gesellschaft finanziert die Öffentlich-Rechtlichen Medien gemeinsam über den Rundfunkbeitrag, dessen Höhe eine unabhängige Expertenkommission bestimmt. Indirekt werden so auch weitere Bereiche der Kreativwirtschaft wie Orchester, Film und die Aufsicht über den privaten Rundfunk unterstützt.

Die Öffentlich-Rechtlichen Medien finanzieren sich ganz überwiegend durch den allgemeinen Rundfunkbeitrag. Ein deutlich geringerer Anteil entfällt auf Werbeeinnahmen, Aktivitäten kommerzieller Tochterunternehmen (z.B. Produktionsfirmen) oder den Handel mit Programmlizenzen. Grundlage des Beitragsmodells, dass 2013 die gerätebezogene Rundfunkgebühr ablöste, ist die Idee der solidarischen Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien durch die Gesellschaft. Diese Medien unterliegen einem Universalitätsanspruch, d.h. sie müssen von allen Menschen in Deutschland genutzt werden können und für diese gesellschaftlichen Mehrwert („Public Value“) bieten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass, mit wenigen Ausnahmen, alle für ihre Finanzierung herangezogen werden. Dabei sind neben Privatpersonen auch Betriebe, Unternehmen, Behörden usw. (sogenannte „Betriebsstätten“) beitragspflichtig. Im privaten Bereich gilt die Faustregel „1 Wohnung = 1 Rundfunkbeitrag“, bei Unternehmen etc. gibt es Staffelmodelle, die sich an der Zahl der Mitarbeitenden und der Betriebsstellen orientieren.

Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der sogenannten „Bedarfsanmeldung“ der Anstalten bei der staatsfernen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF). Die KEF prüft die Anmeldung, korrigiert sie im Regelfall nach unten und gibt eine bindende Empfehlung ab. Wie das Bundesverfassungsgericht 2021 erneut bestätigt hat, sind die für die Festsetzung der Beitragshöhe zuständigen Bundesländer an diese Empfehlung gebunden und dürfen nur unter sehr eng gefassten Bedingungen davon abweichen.

Aus dem Rundfunkbeitrag werden die Gehälter der festen und die Honorare der freien Mitarbeitenden der Öffentlich-Rechtlichen Medien sowie die Kosten für das gesamte Angebot bezahlt – von den Auslandsstudios bis zur Mediathek. Darüber hinaus finanzieren sie aktuell zwölf Orchester, acht Chöre und vier Bigbands. Dazu kommen zahlreiche Musik-, Film- und Theaterfestivals, die ohne finanzielle Beteiligung der Öffentlich-Rechtlichen Medien nicht stattfinden würden. Ohne die Mitfinanzierung deutscher Kinofilme durch ARD und ZDF läge auch ein großer Teil des deutschen Filmschaffens brach. 2020 unterstützte allein die ARD die Filmförderanstalt des Bundes (FFA) mit 9,3 Millionen Euro, dazu kommen weitere 40 Millionen Euro pro Jahr für die regionalen Filmproduktionen. Auch im Sport stehen neben den Großereignissen die Förderung des Amateursports und die Berichterstattung über regionale Wettkämpfe, von denen viele durch den TV-Rechteerwerb überhaupt erst möglich werden. So berichtet allein das Erste der ARD im Jahresdurchschnitt über rund 100 verschiedene Sportarten. Weniger bekannt ist, dass auch die für die Lizensierung und Aufsicht über den privaten Rundfunk und Teile des Internets zuständigen 14 Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden.

In der aktuellen Reformdebatte wird diskutiert, die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen Medien neu aufzustellen um den Automatismus regelmäßig steigender Beiträge zu durchbrechen. Dazu will die Medienpolitik dieses Jahr eine zweite Reform beschließen. Damit könnte sich auch die Rolle der KEF ändern. Um Kosten zu senken, sollen die Öffentlich-Rechtlichen Medien deutlich stärker als bisher miteinander kooperieren und Doppelstrukturen abbauen.

 


Von Steffen Grimberg

Cover Öffentlich-Rechtliche Medien

Volker Grassmuck, sehr guter Kenner von Medienlandschaft und -politik, gibt per Frage & Antwort eine Übersicht über Aufgaben und Funktionsweise der Öffentlich-Rechtlichen Medien. Neben den guten Gründen für deren Fortbestand erläutert er auch den Reformbedarf.

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