Programmbeschwerde beim Sender „Arte“

Heinrich-Böll-Stiftung unterzeichnet Programmbeschwerde gegen eine Arte-Dokumentation

Dr. Ellen Ueberschär, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, unterstützte am 26. März 2020 die von einigen Osteuropa-Expert/innen initiierte Programmbeschwerde beim Sender „Arte“ aufgrund der Ausstrahlung der Dokumentation „Das Schwarze Meer – Russland“ der Regisseurin Heike Nikolaus am 12. und 25. März 2020. Der Film suggeriert, die Krim gehöre zur Russländischen Föderation und ignoriert damit völkerrechtliche Grundsätze. Journalistische Sorgfaltsgebote werden verletzt. Gegenpositionen werden nicht dargestellt. Die Beschwerde begründet ausführlich die Kritik an konkreten Passagen der Dokumentation.

Die klare Haltung Deutschlands und Frankreichs, der arte-Geberländer

„Die Krim ist Staatsgebiet der Ukraine. Dies ist auch die klare Haltung Deutschlands und Frankreichs, der arte-Geberländer. Der Hinweis darauf, dass die Krim „seit 2014 wieder unter der Kontrolle Russlands“ sei, reicht als redaktionelle Einordnung für die Ereignisse 2014 nicht aus. Es fehlt jeglicher Verweis darauf, dass dieses „unter Kontrolle“ bringen durch den völkerrechtswidrigen Einsatz von Waffengewalt geschehen und gegen den entschiedenen Widerstand großer Teile der Bevölkerung geschehen ist, auch unter völkerrechtswidrigen Handlungen, wie extralegaler Hinrichtungen, „Verschwindenlassen“ und der massiven Zerstörung bzw. Enteignung von kultureller und privatwirtschaftlicher Infrastruktur von Menschen und Institutionen, die sich mit der Annexion nicht einverstanden zeigten.“