LSBTI-Organisationen und das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigung

LSBTI-Aktivist_innen und -Organisationen sehen sich mit enormen Widerständen konfrontiert, wenn sie ihre fundamentalen Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigung wahrnehmen wollen. Eine Tour d-Horizont.

Feminismus & Gender LSBTI - Gay Pride Johannesburg

Dieser Artikel ist Teil unseres einführenden Dossiers „Feminismus & Gender".

Rund um den Globus steht Zivilgesellschaft unter Druck. Regierungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht, gesetzliche Schritte zur Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu unternehmen. Sie zielen auf Organisationen ab, die sich für umstrittene Themen - wie die Rechte von Migrant_innen, Frauen und Mitgliedern von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender und Intersex-Communities (LSBTI) - einsetzen. Trotz einiger historischer Erfolge auf Gesetzesebene, sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) weiterhin mit enormen Widerständen konfrontiert, insbesondere dann wenn sie ihre fundamentalen Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigung wahrnehmen wollen. Die Herausforderungen sind besonders gravierend, wenn die Einschränkungen in eine Rechtsform übergehen und zu Gesetzen werden. Diese verhindern nicht nur die Möglichkeit der uneingeschränkten Gleichstellung von LSBTI-Personen, sondern behindern auch den Kampf zivilgesellschaftlicher Akteur_innen für mehr Rechte.

Die gesetzlichen Schranken für das Recht auf freie Versammlung und Vereinigung für LSBTI-CSOs sind vielfältig und weltweit zu finden. Sie beinhalten das Verbot von LSBTI-CSOs, die Behinderung ihrer Aktivitäten und Interessenvertretung. Obwohl die Gesetze und Maßnahmen gegen LSBTI-Interessenvertretungen zunehmen, kämpfen Aktivist_innen und zivilgesellschaftliche Organisationen erfolgreich gegen diese Entwicklungen an.

Verbote von LGBTI-CSOs

Einige Staaten verhindern per Gesetz die Bildung von LSBTI-CSOs. In Nigeria verbietet der 2014 erlassene Same Sex Marriage (Prohibition) Act „Schwulen-Klubs, -vereinigungen und -organisationen“ sowie „ihre Förderung, Prozessionen und Treffen.“ Jeder, der in solchen Gruppen Mitglied ist, mitarbeitet oder an ihren Aktivitäten teilnimmt, begeht eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Saudi-Arabien ist eines der zehn Länder, in denen auf gleichgeschlechtliche Beziehungen die Todesstrafe steht. Wie in vielen anderen Ländern des Nahen Ostens, existieren keine Organisationen, die sich für LSBTI-Rechte einsetzen. In den wenigen Fällen, in denen es zu öffentlichen Versammlungen von LSBTI-Personen kamen, erfolgten Razzien und Festnahmen. Im Oktober 2014 hat Uganda den Prohibition of Promotion of Unnatural Sexual Practices Bill wieder in das Parlament eingebracht, der LSBTI-Beziehungen kriminalisiert. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von CSOs für LSBTI-Rechte erheblich eingeschränkt. „Förderung (promotion)“ ist in diesem Gesetzesentwurf mehrdeutig definiert und kriminalisiert unter anderem auch die bloße Bereitstellung von Informationen über „safe sex“ für ein gleichgeschlechtliches Publikum oder Spenden an LSBTI-Organisationen.

Verweigerung oder Verzögerung der Registrierung

Regierungen können LSBTI-CSOs die Anerkennung als eine juristische Person (Rechtspersönlichkeit) und die sich daraus ergebenden Vorteile verweigern, ohne sie somit per Gesetz per se zu verbieten. Auch können langwierige Verzögerungen bei der Registrierung aktuelle oder potentielle Antragsteller abschrecken. In Weißrussland wurden den wenigen LSBTI-CSOs, die sich um den Status als juristische Einheit bewarben, dieser verweigert. Gay Belarus wurde abgewiesen, da „seine Charta keine Aussagen zur Förderung der gesellschaftlichen Reife und der umfassenden Entwicklung der weißrussischen Jugend“ enthielte. In Bolivien berichtete eine LSBTI-CSO von Verzögerungen ihrer Registrierung aufgrund einer willkürlichen Entscheidung. Ihr Name sei diskriminierend, weil sie das Wort maricas („schwul“) enthalte und die Anerkennung als juristische Einheit nur „seriösen Institutionen“ vorbehalten sei. Dem chinesischen Same-Sex Love Alliance Network wurde 2014 die offizielle Anerkennung verweigert. Im Begründungsschreiben stand, dass es für die Gründung einer LSBTI-Gruppe keine gesetzliche Grundlage gebe und Homosexualität in der traditionellen chinesischen Kultur und Moral keinen Platz habe. In der Mongolei wurde der ersten LSBTI-Organisation des Landes, The LGBT Centre, die Anerkennung zehn Mal mit der Begründung verweigert, „(d)er Name LSBT entspricht nicht der mongolischen Tradition und den mongolischen Sitten und hat das Potenzial, den Jugendlichen und Heranwachsenden in der Mongolei ein falsches Beispiel zu geben.“

Einschränkung der Maßnahmen von LSBTI-CSOs

Manche Staaten untersagen alltägliche Arbeiten und andere ansonsten annehmbare Aktionen, wie die Veranstaltung von Workshops oder die Organisation von Kundgebungen, sobald diese von LSTBI-CSOs durchgeführt werden. Eine indonesische Pro-LSBTI-Gruppe wurde im Februar 2016 an der Veranstaltung einer Kundgebung für LSBTI an einem beliebten Touristenort gehindert. In Russland stoppten die örtlichen Behörden im Mai 2015 im zehnten Jahr in Folge eine Schwulenparade in Moskau. Ein besonderer Grund wurde dafür nicht angegeben. Die Organisatoren wurden jedoch vor nicht näher genannten „Risiken“ gewarnt, falls sie dennoch weitermachen würden. In Uganda ließ ein Regierungsmitglied einen Workshop über LSBTI-Rechte schließen, der von der CSO Freedom and Roam Uganda (FARUG) veranstaltet wurde. Die Einrichtung wurde geschlossen, die Ausstattung beschlagnahmt, und die Teilnehmer wurden befragt und ihnen Haft angedroht. FARUG-Mitglieder wurden beschuldigt, an Aktivitäten teilzunehmen, die gleichgeschlechtlichen Sex propagierten, was nach ugandischem Strafrecht gesetzeswidrig ist.  Im August 2016 hat die ugandische Polizei eine Schwulenparade in der Hauptstadt aufgelöst und 20 Personen festgenommen. Dies ist der letzte Vorfall, der die Risiken beleuchtet, denen die LSBTI-Community in Uganda ausgesetzt ist. Der Minister für Ethik und Integrität, Simon Lokodo, unterstützte die Polizeiaktion öffentlich und sagte, er werde Aktivitäten für LSBTI-Rechte zerschlagen und LSBTI-Personen „resozialisieren“.

Gegenpropaganda und Schutz von Minderheitenrechten

Einige Staaten verbieten „Propaganda“ für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen, Informationen, die den „Werten der Familie“ zuwiderlaufen oder Kindern schaden könnten; diese Gesetze sollen LSBTI-Interessenvertretungen verhindern.

Das 2016 in Weißrussland verabschiedete Gesetz zum Schutz von Kindern vor schädlichen Informationen für ihre Gesundheit und ihre Entwicklung, verbietet die Verbreitung von Informationsmaterial, das „Verhaltensweisen unterstützt, die der Entwicklung eines gesunden Lebensstils widersprechen“ oder „die Institution der Familie diskreditiert“. Es wird weithin befürchtet, dass diese Formulierungen hilft den LSBTI-Interessenvertretung zu verbieten. In Kirgisistan kriminalisiert ein Gesetzesvorschlag Material, „das positive Informationen über jegliche Formen nichttraditioneller sexueller Beziehungen enthält.“ Russland bietet diesbezüglich ein besonders markantes Beispiel: Ein Gesetz von 2013 untersagt „Werbung [an Minderjährige adressiert] für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“, wozu hier lesbische, schwule und bisexuelle Beziehungen gezählt werden. Dieses Gesetz wird angewandt, um LSBTI-Aktivitäten – wie z.B. das Tragen von LSBTI-Symbolen – zu unterbinden und die Verfolgung von LSBTI-Aktivist_innen, wie z.B. die von der Gründerin einer Unterstützergruppe von LSBTI-Kindern, Elea Kilmova, zu rechtfertigen.

Rechtliche Erfolge für LSBTI-Aktivist_innen und CSOs

Trotz der wachsenden Zahl von Gesetzen und Maßnahmen zur Unterdrückung der LSBTI-Interessenvertretung, gelingt es CSOs weiterhin gegen diese anzukämpfen und in einigen Fällen diesen negativen Trend abzuwenden.

In Botswana: Eine Grundsatzentscheidung hat 2016 der Regierung verordnet, die Gruppe Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana anzuerkennen, nachdem die Anerkennung 11 Jahre lang abgelehnt worden war. Der kenianische Oberste Gerichtshof hat 2014 und 2015 entschieden, dass das kenianische NGO-Board die Gruppe Transgender Education and Advocvacy und die National Gay and Lesbian Human Rights Commmission anerkennen muss. 2014 hat der Oberste Gerichtshof in Zimbabwe geurteilt, dass Gays and Lesbians of Zimbabwe sich informell assoziieren kann. In Ungarn: Die Organisatoren einer Schwulenparade waren 2012 erfolgreich, als es darum ging, das Verbot ihrer Parade zu kippen.

Feminismus & Gender

Die Heinrich-Böll-Stiftung engagiert sich für gerechte Verhältnisse zwischen allen Geschlechtern. Dieser Beitrag ist Teil eines einführenden Dossiers mit Einstiegen in unsere Themen. >> (zurück) zum Dossier

In Kasachstan wurde 2015 ein Gesetz, das „Propaganda für Homosexualität unter Minderjährigen“ verbot, für verfassungswidrig erklärt. In Panama wurde die erste LSBTI-CSO des Landes, Asociación Hombres y Muejeres Nuevos de Panamá, im Jahr 2005 nach dreijähriger Ablehnung anerkannt. Die Organisatoren des Queer Culture Festivals in Südkorea haben das 2015 ausgesprochene Verbot ihrer jährlichen Parade erfolgreich gekippt. Im Januar 2016 hatte die tunesische LSBTI-CSO, Shams, Erfolg mit ihrem juristischen Einspruch gegen die Anordnung, dass ihre Aktivitäten eingestellt werden müssten.

CSOs können Vorreiter des Fortschritts der LSBTI-Gemeinschaft sein. Wenn Individuen sich zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammentun, besonders solcher, die den Status quo in Frage stellen, werden ihre Stimmen lauter, ihre Aktionen stärker, und ihre geteilten Ressourcen vervielfältigen sich. Um effektiv zu sein, ist es wichtig für LSBTI-CSOs, in einem günstigen Umfeld zu arbeiten, das ihre Bemühungen fördert und ihre Rechte auf freie Versammlung und Vereinigung sichern; es ist wichtig, dass Gesetze diese Grundrechte schützen.           

Dieser Artikel ist ein Beitrag aus unserem Dossier: Es wird eng – Handlungsspielräume für Zivilgesellschaft.

Eine ausführlichere Fassung dieses Artikels erschien im Onlinejournal des International Center for Not-for-Profit Law, Global Trends in NGO Law (Vol. 7, Iss. 2, Mai 2016). Dieser Artikel wird ganz oder teilweise von der schwedischen Regierung finanziert. Die schwedische Regierung teilt nicht unbedingt die hier dargelegten Standpunkte. Der Autor zeichnet für den Inhalt des Artikels allein verantwortlich.