Historische UN-Resolution zum besseren Schutz von LSBTI-Personen verabschiedet

Saal des UN-Menschenrechtsrats
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Saal des UN-Menschenrechtsrats in Genf, Schweiz

Weltweit sind Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Der UN-Menschenrechtsrat hat deshalb beschlossen eine_n unabhängige_n Experte_in für den Schutz von LSBTI-Personen zu ernennen.

Der UN-Menschenrechtsrat beschloss am 30. Juni 2016 eine_n unabhängige_n Expert_in gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einzusetzen. Nach einer hitzigen Debatte stimmten insgesamt 23 Mitgliedsländer des Rates für und 18 gegen die Resolution „L2/Rev1: Protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity“, die dieses Amt schafft. Bei sechs Enthaltungen ein sehr knappes Ergebnis.

Mangelhafte Maßnahmen zum Schutz von LSBTI-Personen

Es ist die dritte Resolution der Vereinten Nationen zum Thema sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI). Mit der ersten Resolution von 2011 gaben die Vereinten Nationen eine Studie zu Diskriminierung und Gewalt aufgrund von SOGI in Auftrag. Darin wurde dokumentiert, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität weltweit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, inklusive Mord, Folter, Vergewaltigung, willkürlichen Verhaftungen, Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, zu Arbeit, zu Wohnen und Bildung, ebenso wie Bullying und anderen Formen von Diskriminierung und Gewalt. 2014 folgte eine zweite Resolution mit der Aufforderung eines Updates der Studie. Die globale Situation für LSBTI-Personen stellte sich allerdings weiterhin als von Gewalt und Diskriminierung durchdrungen dar. [1] Der UN-Menschenrechtskommissar kam daher zum Schluss, dass es auf internationaler Ebene nur mangelhafte Maßnahmen zum Schutz von LSBTI-Personen gebe und forderte einen umfassenden und systematischen Mechanismus um Menschen weltweit vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu schützen. [2]

Große Unterstützung aus der Zivilgesellschaft

Einige Länder nahmen dies zum Anlass um mit großer Unterstützung aus der Zivilgesellschaft einen Resolutionsentwurf zu erarbeiten. Eingebracht wurde der Entwurf von den sieben süd- und mittelamerikanischen Ländern Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Mexiko und Uruguay. Diese Kerngruppe wurde von 41 weiteren Ländern co-gesponsert – darunter Länder aus Europa und den USA - und erhielt in den sozialen Medien (#SOGIexpertNOW) regen Zuspruch. Die Resolution hat die überwältigende Unterstützung von 628 Organisationen aus 151 Ländern erfahren, wovon allein 70 Prozent aus dem globalen Süden kamen. Die Unterstützungserklärung wurde am 27. Juni im UN-Menschenrechtsrat vorgetragen (Video), drei Tage vor der Abstimmung.

Konfrontative Diskussionen im UN-Menschenrechtsrat

Insgesamt dauerte die Diskussion im UN-Menschenrechtsrat über drei Stunden. Es gab 17 Abstimmungen zur Resolution. Insbesondere Länder, die der Organisation of Islamic Cooperation (OIC) angehören - ohne Albanien - versuchten alles, um die Resolution zu verhindern. So brachte gleich zu Beginn Saudi-Arabien eine „No action motion“ ein, mit der die Resolution von der Tagesordnung genommen werden kann. Diese wurde zwar von einigen Ländern wie Bangladesch, Nigeria und Pakistan unterstützt, fand aber keine Mehrheit im Rat.

Die Argumente der Contra-Fraktion kreisten meist um das Thema des kulturellen Relativismus, d.h. sie kritisierten die Resolution als polarisierend, da sie auf die kulturellen und religiösen Besonderheiten der einzelnen Länder keine Rücksicht nehme. Die dazu eingereichten Abänderungsanträge zielten darauf ab, den Respekt für kulturelle, religiöse und traditionelle Werte hervorzuheben, während sie zugleich die negativen Auswirkungen von angeblich fremden Werten, Konzepten und Lifestyles kritisierten, für die es keinen Konsens gebe.

Analyse der Abänderungsanträge

Laut André du Plessis, UN Programme and Advocacy Manager von ILGA World, einer globalen LSBTI-Organisation mit fast 1.200 Mitgliedsorganisationen, können die 11 eingebrachten Abänderungsanträge grundsätzlich in drei Gruppen eingeteilt werden: Jene, die die Begriffe „sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ aus der Resolution entfernen wollten (AM 1,2 und 10); jene, die in der Präambel Absätze einfügten, die die Resolution im Rahmen von nationaler Souveränität und des Respekts traditioneller Werte ansiedelt (3 bis 9) und jene Anträge, die verhindern wollten, dass das Amt eines unabhängigen Experten überhaupt geschaffen wird (AM 11). Während die erste und letzte Gruppen keine Mehrheiten fanden (A/HRC/32/L.71, A/HRC/32/L.72, A/HRC/32/L.80, A/HRC/32/L.81), wurden die Abänderungsanträge der zweiten Gruppe alle angenommen (A/HRC/32/L.73, A/HRC/32/L.74, A/HRC/32/L.75, A/HRC/32/L.76, A/HRC/32/L.77, A/HRC/32/L.78, A/HRC/32/L.79).

Reaktionen auf die Resolution

Die LSBTI-Community reagierte euphorisch auf die Resolution, es sei damit ein „historischer Sieg“ errungen, ein „wichtiger Schritt vorwärts“ und ein „Meilenstein“, denn „jeder, ohne Ausnahme, habe dasselbe Anrecht auf Schutz unter den internationalen Menschenrechten“ (UN Women). ARC International, eine der führenden NGOs in dem Gebiet in Genf, teilte mit: „Wir hoffen, dass diese Resolution einen Wendepunkt darstellt im Einsatz dafür, eine Welt ohne Gewalt und Diskriminierung für alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu schaffen.“ Renato Sabbadini von ILGA World freute sich über das „wegweisende Ergebnis“ und den künftigen internationalen Mechanismus. Dieser werde Menschenrechtsverletzungen an LSBTI-Personen sichtbar machen, was wiederum den Staaten ein Wegschauen und Wegschieben der Verantwortung erschweren werde. Auch Global Action for Trans* Equality (GATE) schloss sich dem Applaus an, und wies darauf hin, dass das neue Mandat das Potential habe, den Schwerpunkt auf Themen zu Geschlechtsidentität und Trans* zu legen. Damit dies erreicht werden könne, wandte GATE sich mit zehn Forderungen und wichtigen Punkten an Trans-Aktivist_innen, um sich gemeinsam dafür stark zu machen.

Menschenrechtsverletzungen aufdecken

Die Aufgaben des_der neuen Beauftragten umfasst, die Ursachen für Gewalt und Diskriminierung aufgrund von SOGI zu identifizieren, sowie die vorhandenen Menschenrechtsinstrumente dahingehend zu untersuchen, ob sie geeignet sind, Gewalt und Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität zu überwinden. Sie_er soll Ursachen der Gewalt, Best Practice Beispiele beim Schutz von LSBTI-Personen identifizieren und mit Regierungen und Institutionen in einen Dialog darüber treten, wie die Situation verbessert werden könne. Es soll jährliche UN-Berichte mit Empfehlungen und Schlussfolgerungen geben, wie SOGI-bezogene Gewalt und Diskriminierung beendet werden könnte, die im Rat besprochen werden. Es geht bei dieser Position, die auf drei Jahre angelegt ist, insbesondere darum, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, für das Thema zu sensibilisieren, Capacity-Building und Zusammenarbeit zu stärken, um gegen diese Art von Gewalt und Diskriminierung weltweit vorzugehen.

Die_der neue UN-Beauftragte gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität soll in der Sitzung des Menschenrechtsrats im September 2016 ernannt werden. Derzeit läuft noch bis 4. August die Bewerbungsfrist für geeignete Kandidat_innen.

 

Abstimmungsergebnisse

Dafür (23): Albanien, Belgien, Bolivien, Deutschland, Großbritannien, Kuba, Ekuador, El Salvador, Frankreich, Georgien, Lettland, Mexiko, Mongolei, Niederlande, Panama, Paraguay, Portugal, Korea, Slowenien, Schweiz, Mazedonien, Venezuela und Vietnam.

Dagegen (18): Algerien, Äthiopien, Bangladesh, Burundi, China, Elfenbeinküste, Kongo, Indonesien, Kenia, Kirgistan, Malediven, Marokko, Nigeria, Katar, Russland, Saudi-Arabien, Togo und Vereinigte Arabische Emirate.

Enthaltung (6): Botswana, Ghana, Indien, Namibia, Philippinen und Südafrika.

 


[1]„The overall picture remains one of continuing, pervasive, violent abuse, harassment and discrimination affecting LGBT and intersex persons in all regions.“ (UN-Conclusions HRC/29/23, Report of May 2015)

[2]„There is as yet no dedicated human rights mechanism at the international level that has a systematic and comprehensive approach to the human rights situation of LGBT and intersex persons.“ (S. 20, UN-Conclusions, HRC/29/23, Report of May 2015)