Wie Staaten einen Konsens finden

In den Verhandlungen zum Atomwaffensperrvertrag kommt es zu ersten Konflikten: Auf das langfristige Ziel können sich zwar alle Staaten einigen, aber konkrete Handlungsempfehlungen werden abgeschwächt. 

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Das UN-Hauptquartier liegt direkt am East-River. Auch die erhofften konkreten Maßnahmen verwässern derzeit

In der dritten Woche der Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags haben jetzt Verhandlungen über Beschlüsse zur atomaren Abrüstung begonnen. Die Entwürfe des 1. Hauptkomitees (MC1) sowie des „Subsidiary Body 1“ (zu deutsch: 1. Unterausschuss), die sich mit Abrüstung befassen, liegen seit dem 8. Mai vor. Das Hauptkomitee soll zur Umsetzung vergangener Beschlüsse berichten und der Unterausschuss inhaltliche Vorschläge für zukünftige Verpflichtungen vorlegen.

Der erste Entwurf des 1. Unterausschusses hat viele Forderungen der Staaten aufgenommen, die der Humanitären Initiative angehören, beispielsweise:

  • Die Konferenz sei sich darüber einig, dass das Verständnis und die Besorgnis im Bezug auf die katastrophalen humanitären Folgen eines jeglichen Einsatzes von Atomwaffen die Bemühungen aller Staaten untermauern und eine Dringlichkeit verleihen würden, die zur totalen Eliminierung der Atomwaffen führen könnte. Im Interesse des essentiellen Überlebens der Menschheit dürften Atomwaffen unter keinen Umständen wieder eingesetzt werden. Das Bewusstsein über die humanitären Folgen eines Atomwaffeneinsatzes sollte als einender Faktor die Staaten dazu bewegen, Artikel VI vollständig umzusetzen.
  • Die Konferenz rufe die Atomwaffenstaaten auf, die Entwicklung neuer Atomwaffen und die qualitative Verbesserung bestehender Atomwaffensysteme, die über neue militärische Zwecke oder Fähigkeiten verfügten, zu unterlassen.
  • Alle Staaten sollen ermutigt werden, spätestens bis zur nächsten Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 die Option des Ersteinsatzes von Atomwaffen auszuschließen. Auch die Bereitschaft der Atomwaffen soll reduziert werden und zwar durch eine stufenweise Entfernung aller Atomwaffen von der Stufe „High Alert“, um die Risiken für die internationale Sicherheit zu vermindern.
  • Zum ersten Mal werden in dem Text Frauen und Kinder als besonders gefährdet erwähnt: Durch die Atomtestfolgen sei deutlich geworden, dass beide Gruppen unverhältnismäßig betroffen sind. Daher sollte der Atomteststoppvertrag in Kraft treten und die letzten acht Staaten, die den Vertrag noch nicht ratifiziert oder unterzeichnet haben, sollten dies unverzüglich tun.
  • Da eine Mehrheit der Staaten glaubt, dass ein juristischer Rahmen (sprich Vertrag) notwendig ist, um Artikel VI vollständig umzusetzen, ermutige die Konferenz alle Staaten, einen inklusiven Prozess aufzunehmen, um die juristischen Bestimmungen zu identifizieren und zu erörtern, die für eine atomwaffenfreie Welt notwendig sind. Diese könnte im Form eines Verbotsvertrages, einer Nuklearwaffenkonvention mit stufenweisem Programm zur vollständigen Eliminierung aller Atomwaffen innerhalb eines definierten Zeitrahmen, oder durch eine Rahmenvereinbarung, die mehrere juristische und sich gegenseitig unterstützende Instrumente enthält.
  • Zum Schluss wurden alle Staaten ermutigt, die Öffentlichkeit über die Folgen und Risiken von Atomwaffen aufzuklären, vor allem junge Menschen, und zwar unter Einbeziehung der neuen Erkenntnisse aus den Konferenzen über die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass u.a. alle führenden Politiker/innen der Welt in diesem 70. Jahr nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki nach Japan fahren sollen, um sich die Zeitzeugenberichte der Hibakusha selbst anzuhören.

Es war zu erwarten, dass diese Vorschläge, sowie einige Passagen im Entwurf des 1. Hauptkomitees, eine ablehnende Reaktion aus dem Lager der Atomwaffenstaaten hervorrufen würden. Nur ein Ausschnitt der Diskussion unter den Staaten ist öffentlich, da die Zivilgesellschaft aus den Sitzungen aller Unterausschüssen ausgeschlossen ist und nur Zugang zum Hauptkomitee hat. Am 11. Mai kam es zum ersten Showdown.

Magnus Løvold von ILPI kommentiert in Twitter: „Die Kluft zwischen den atomwaffenfreien Staaten und den Atomwaffenstaaten erweiterte sich deutlich während der Diskussion über den ersten MC1-Berichts.“ Oder Matthew Bolton von ICRAC twittert: „Die USA sagen, sie sind nicht mit klar definierten Zeitplänen für atomare Abrüstung einverstanden“ und: „Die USA sind der Meinung, die Absätze zu den „humanitären Folgen“ in MC1 sind inakzeptabel.“ Großbritannien schlug vor, die Absätze zu den humanitären Folgen aus dem MC1-Entwurf zu entfernen und in die Präambel des Abschlussdokuments aufzunehmen, um sie zu entkräften.

Frankreich behauptete, dass es über die humanitären Folgen eines Atomwaffeneinsatzes gar keine neuen Erkenntnisse gebe. Österreich erwiderte, Frankreich hätte an den Konferenzen zu den humanitären Folgen in Oslo, Nayarit und Wien teilnehmen müssen, wo die neuen Erkenntnisse vorgestellt worden seien. Frankreich war jedoch der Meinung, man solle nicht im Bericht auf Konferenzen hinweisen, an denen nicht alle Staaten teilgenommen hätten. Nur die USA und Großbritannien nahmen an der Wiener Konferenz teil, nachdem alle fünf NVV-Atomwaffenstaaten die Konferenzen in Oslo und Nayarit boykottiert hatten.

Schließlich wurde am Dienstagmorgen ein neuer Entwurf des Unterausschusses 1 veröffentlicht. Er machte deutlich, dass die Atomwaffenstaaten hinter geschlossenen Türen kräftig weiter verhandelt hatten, um das Dokument zu schwächen. Die Forderung, dass Atomwaffen unter keinen Umständen wieder eingesetzt werden, die knapp 160 Staaten unterstützen, ist bereits gestrichen. Stattdessen heißt es nun, die 70-jährige Periode des Nichteinsatzes von Atomwaffen solle für immer fortgeführt werden.

Die Formulierungen zur Modernisierung der Atomwaffen und zur Reduzierung der Risiken wurden abgeschwächt. Die Beendigung der Ersteinsatzpolitik ist auch gestrichen. Stattdessen soll die Atomwaffenpolitik der Staaten lediglich weiterhin überprüft werden. Skandalös ist die Entfernung des Vorschlags, die Politiker/innen sollten sich die Hibakusha-Geschichte vor Ort anhören. Insgesamt wurde das Papier so umformuliert, dass die Abschaffung von Atomwaffen als langfristiges Ziel begriffen wird, aber jegliche konkreten Handlungen, um dem Ziel näher zu kommen, abgeschwächt wurden.

Die Forderung nach einem Prozess, um Wege zu einem Verbotsvertrag oder einer Nuklearwaffenkonvention zu erörtern, steht noch im Papier. Die Verhandlungen gehen jedoch weiter. Unsere Erfahrung ist, dass am Anfang die Forderungen aller Staaten im Entwurf stehen. Am Ende bleiben im Abschlussdokument kaum Forderungen übrig, außer denen, die die Atomwaffenstaaten für akzeptabel halten. So ist das leider mit dem Konsens.