Artikel 6 Paris Agreement

Artikel 6 sieht „kooperative Ansätze“ vor, die es Ländern ermöglicht, zusammenzuarbeiten, um ehrgeizige Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen ergreifen zu können und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und Umweltintegrität zu gewährleisten. In der Diskussion geht es vor allem um Emissionshandel (Artikel 6.2 und 6.4) und nicht markbasierte Ansätze (Artikel 6.8.

Artikel 6.2 beinhaltet die Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse (ITMOs) – vermutlich auf einem globalen Kohlenstoffmarkt – um die nationalen Klimaziele zu erreichen, während mit Artikel 6.4 ein „Mechanismus für nachhaltige Entwicklung“ eingerichtet wurde (den viele als Nachfolger des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung [CDM] aus dem Kyoto-Protokoll verstehen), der Minderungsprojekte ermöglicht, die CO2-Gutschriften generieren.

In Artikel 6.8 wird die Bedeutung von nicht marktbasierten Ansätzen anerkannt, die eine Zusammenarbeit der Vertragsparteien zur Erreichung der Pariser Klimaziele ermöglichen.