EU-Wahl 2024: Aus Fehlern lernen

Analyse

Die Wahl Ursula von der Leyens zur neuen EU-Kommissionspräsidentin war ein Rückschlag für das Spitzenkandidatenprinzip. Für die nächste Europawahl sollten transnationale Listen sowie ein einheitliches Wahlrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten verankert werden.

Ursula von der Leyen
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Mit 383 Ja-Stimmen wählte das Europäische Parlament am 16. Juli 2019 Ursula von der Leyen zur Präsidentin der nächsten Europäischen Kommission

Die Wahl Ursula von der Leyens zur neuen EU-Kommissionspräsidentin stellt einen Rückschlag für all jene Versuche dar, das Europäische Parlament durch das Spitzenkandidatenprinzip zu stärken. Der Vorschlag des Europäischen Rats hat in den letzten Wochen nicht nur für Ernüchterung und Empörung gesorgt, sondern auch viele Fragen zur Zukunft der Demokratie in der EU aufgeworfen. Dabei war am Abend des 26. Mai doch so viel von Wandel und einer breiten Allianz der progressiven Kräfte die Rede gewesen. Die deutlich höhere Wahlbeteiligung wurde – völlig zu Recht – als eine Stärkung der demokratischen Legitimation des Europäischen Parlaments verstanden und als Zeichen dafür gewertet, dass immer mehr Menschen die Notwendigkeit sehen, zentrale Themen auf europäischer statt auf nationaler Ebene anzupacken.

Trotz deutlicher Verluste der zwei stärksten Fraktionen – der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) – gaben sich die Spitzenkandidaten von Konservativen und Sozialdemokraten, Manfred Weber und Frans Timmermans, zuversichtlich. Beide sprachen von der Verantwortung, eine positive Vision zu verwirklichen. Klar war nach den Ergebnissen der Europawahl aber auch: Die zwei größten Fraktionen sind nicht mehr in der Lage, die Spitzenposten der EU unter sich zu verteilen, da sie erstmals seit 1979 nicht mehr die Mehrheit im Parlament stellen.

Gestärkt gingen aus diesen Wahlen die Liberalen sowie die Grünen hervor. Margrethe Vestager, bislang dänische EU-Kommissarin für Wettbewerb und Teil des Spitzenteams der Liberalen, sprach am Wahlabend eine klare Botschaft aus: Neue Koalitionen können gebildet werden, es komme nun darauf an, sich dem Wandel zu stellen. Gleichzeitig betonte auch das Spitzenteam der Grünen, Ska Keller und Bas Eickhout, seine Bereitschaft, Allianzen zu schmieden, um bei Klimaschutz, sozialer Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit einen Wandel einzuleiten.

In Bezug auf die Besetzung der Kommissionsspitze war sich das EU-Parlament mehrheitlich einig. Die Vorsitzenden der vier größten Fraktionen, die zusammen eine deutliche pro-europäische Mehrheit stellen, erklärten wenige Tage nach der Wahl gemeinsam, sie würden nur eine/n der Spitzenkandidat/innen wählen, die vor der Wahl aufgestellt worden waren. Sie legten sich damit auf die gleiche Prozedur fest, die bereits fünf Jahre zuvor Anwendung fand und Jean-Claude Juncker an die Spitze der Kommission brachte. Das Spitzenkandidatenprinzip soll nicht nur der Europäischen Kommission zusätzliche demokratische Legitimität verschaffen, sondern auch den Einfluss des Europäischen Parlaments auf die Entscheidungsprozesse erhöhen.


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Doch es kam bekanntlich alles anders, und von der Zuversicht und Aufbruchstimmung ist heute nicht mehr viel zu spüren. Indem er Ursula von der Leyen vorschlug, entschied sich der Europäische Rat gegen das vom Europäischen Parlament eingeforderte Spitzenkandidatenprinzip. Bei vielen Wähler/innen löste die Nominierung von der Leyens massive Enttäuschung aus. Gerade nach der hohen Wahlbeteiligung sahen viele in der Entscheidung des Europäischen Rats einen Schlag gegen die europäische Demokratie und einen Betrug gegenüber der Wählerschaft.

Trotz der berechtigten Enttäuschung muss jedoch auch die schwierige Aufgabe berücksichtigt werden, vor die der Europäische Rat gestellt war – und an der auch das Europäische Parlament seinen Anteil hatte. Denn, das zeigt der Fall von der Leyen exemplarisch, bei der Besetzung des Kommissionsvorsitzes durch das EU-Parlament handelt es sich keineswegs um einen Automatismus.

Der verhängnisvolle Verzicht auf transnationale Wahllisten

Die Besetzung der Kommissionsspitze basiert auf Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).[1] Das Spitzenkandidatenprinzip ist darin nicht eindeutig verankert: Der Europäische Rat und das Europäische Parlament sind an der Besetzung der Kommissionsspitze beteiligt, wobei dem Europäischen Rat das Vorschlagsrecht zukommt – unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses. Gewählt (oder auch nicht) wird der Kandidat oder die Kandidatin am Ende vom Europäischen Parlament.

Beim Spitzenkandidatenprinzip handelt es sich folglich um eine spezifische Auslegung des Vertragstextes, die erst bei der Europawahl 2014 angewendet wurde. Erstmalig schickten die meisten europäischen Parteien Spitzenkandidat/innen ins Rennen. Die Benennung von Jean-Claude Juncker, Spitzenkandidat der EVP, durch den Europäischen Rat ist insofern bisher historisch einmalig. 2019 aber haben Konstellationen und Entscheidungen sowohl im Europäischen Parlament als auch im Europäischen Rat zum Scheitern dieses Prinzips beigetragen.

Einen wichtigen Grundstein dafür hat das Europäische Parlament im Februar letzten Jahres selbst gelegt, als eine Mehrheit der Abgeordneten gegen die Einführung transnationaler Wahllisten stimmte. Zwar sprachen sich fast alle Fraktionen weiterhin für das Spitzenkandidatenprinzip aus, doch wurde denjenigen Staats- und Regierungschefs, die sich gegen das Prinzip aussprachen, eine Steilvorlage geliefert. Denn ohne transnationale Listen werden die von den europäischen Parteien nominierten Spitzenkandidat/innen nur in ihrem eigenen Land, aber nicht EU-weit gewählt.

Ein weiteres Fragezeichen setzte die EVP bei der Wahl ihres Spitzenkandidaten. Im Vergleich zu Jean-Claude Juncker – zuvor langjähriger Ministerpräsidenten Luxemburgs und Eurogruppenchef – hatte Manfred Weber nicht das Profil, das bislang auch alle anderen Kommissionspräsidenten mitbrachten. Da Weber keinerlei Regierungserfahrung vorweisen kann, kamen bereits unmittelbar nach seiner Nominierung bei diversen Staats- und Regierungschefs Zweifel auf – vor allem bei dem neuen Zugpferd der Liberalen, dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron. Dieser hatte bereits früh betont, dass er das Spitzenkandidatenprinzip nicht als bindend ansehe und sich Weber nicht als Kommissionspräsidenten vorstellen könne.

Ausschlaggebend war zudem die Tatsache, dass die beiden großen Fraktionen nicht mehr die absolute Mehrheit innehaben und die Spitzenposten somit nicht länger untereinander aufteilen können. Vielmehr sind sie auf Stimmen der Liberalen und, bei Abweichler/innen in den eigenen Reihen, auch auf Stimmen der Grünen angewiesen – vorausgesetzt sie wollen sich auf eine dezidiert pro-europäische Mehrheit stützen. Noch Wochen nach der Wahl konnte keine Einigung auf einen gemeinsamen Kandidaten oder eine gemeinsame Kandidatin aus der Riege der aufgestellten Spitzenkandidat/innen erzielt werden, weil die drei größten Fraktionen – EVP, S&D und Liberale – allesamt die Hoffnung hegten, bei der schwierigen Kompromissfindung im Europäischen Rat zum Zuge zu kommen. Über ein eindeutiges Votum des Europäischen Parlaments aber hätte sich der Europäische Rat nicht so leicht hinwegsetzen können.

Deutsch-französische Unstimmigkeiten

Ein wesentlicher Grund für die zähen Verhandlungen im Europäischen Rat war auch die anfänglich fehlende Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich. Angela Merkel unterstützte das Spitzenkandidatenprinzip und hielt zunächst – entgegen der französischen Position – an der Person Weber fest. Auch als Zeichen, dass seine Ablehnung des deutschen EVP-Kandidaten keine anti-deutsche Haltung sei, sprach sich Macron später für die damalige deutsche Verteidigungsministerin als zukünftige Kommissionspräsidentin aus. In der Person Ursula von der Leyens konnten Macron und Merkel ihren Frieden finden.

Der französische Staatschef schätzt die ehemalige Verteidigungsministerin seit längerem. Sie war eine der wenigen aus der CDU, die – anders als Angela Merkel oder die neue Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer – explizit positiv auf seine Sorbonne-Rede zur Zukunft der EU reagiert hatte. Zudem gilt von der Leyen als entschlossene Verfechterin einer europäischen Verteidigungsunion, was den französischen Bestrebungen entgegenkommt.

Man kann dem Europäischen Rat jedoch nicht vorwerfen, dass er das Spitzenkandidatenprinzip per se abgeblockt hätte. Nachdem Manfred Weber nicht mehrheitsfähig war, gab es Versuche, Frans Timmermans zu nominieren, welche auch von Angela Merkel und Emmanuel Macron unterstützt wurden. Dies scheiterte jedoch unter anderem daran, dass die EVP signalisierte, sie sei nicht bereit, den Spitzenkandidaten der europäischen Sozialdemokraten zu bestätigen, und nicht, wie in den Medien vielfach dargestellt, einzig am Widerstand der Visegrád-Staaten.

Die Kompromissfindung im Europäischen Rat per se als undemokratisch abzuwerten, greift zu kurz. Solange die Nationalstaaten nicht in einem europäischen Föderalstaat aufgehen, bleibt der Europäische Rat – der sich aus den demokratisch gewählten Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt – einer der beiden zentralen Pfeiler der demokratisch legitimierten Entscheidungsfindung in der Europäischen Union – neben dem Europäischen Parlament, das in Direktwahl von den EU-Bürger/innen gewählt wird.

Zu kritisieren ist allerdings, wie die Entscheidung im Europäischen Rat zustande kam. Es entstand der Eindruck, dass hinter dem Personalpoker keine programmatischen Überlegungen und Visionen für die Zukunft der EU standen, sondern sich die 28 Staats- und Regierungschefs unter großem Zeitdruck auf nicht mehr als den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten.

Zudem ging der Rat mit der Entscheidung auf klaren Konfrontationskurs mit dem Europäischen Parlament und hat es dadurch schwer unter Druck gesetzt. Die Tatsache, dass sich rechtsnationale Regierungschefs wie Viktor Orbán mit großem Nachdruck für Ursula von der Leyen ausgesprochen haben, stellt zudem für die demokratische, pro-europäische Allianz im Parlament eine große Belastung dar.

Im Ergebnis stellt sich die Frage, ob der Zeitdruck zur Besetzung der Spitzenposten wirklich notwendig ist, oder ob mit mehr Zeit nicht auch tragfähigere Einigungen sowohl im Europäischen Parlament als auch im Europäischen Rat zustande gekommen wären. Auch wie politisch tragfähig das gesamte Personaltableau des Europäischen Rats ist, wird sich erst zeigen müssen. Inwieweit mit diesem Vorschlag die großen Themen – Klimakrise, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die Flüchtlings-, Asyl und Migrationspolitik der EU – angegangen werden können, ist zumindest fraglich.

Vertrauen zurückgewinnen

Angesichts der weltpolitischen Lage wäre es natürlich sehr zu begrüßen, wenn die EU-Institutionen schnell in einen Arbeitsmodus zurückfinden. Der Hinweis, dass das Europäische Parlament von der Leyen aus Gründen der Staatsräson nicht ablehnen dürfe, ist jedoch unangebracht. Das Parlament hat das Recht, auf den Vorschlag des Europäischen Rats zu reagieren und dessen Kandidatin abzulehnen.[2]

Am Ende wurde Ursula von der Leyen mit 383 Stimmen an die Spitze der Kommission gewählt. Sie erhielt nur neun Stimmen mehr als sie für eine absolute Mehrheit benötigte und damit bei weitem nicht alle Stimmen aus dem pro-europäischen Lager.

Die fragile Mehrheit weist auf eine Herausforderung hin, der sich die neue Kommissionspräsidentin in den nächsten Monaten stellen muss. Wenn sie sich in Zukunft auf eine stabile demokratische, pro-europäische Mehrheit stützen möchte, muss sie das Vertrauen zurückgewinnen, das durch das Scheitern des Spitzenkandidatenprinzips erschüttert wurde.

Dafür gilt es, die zentralen Forderungen aus dem Kreis der pro-europäischen Fraktionen in ihrem Aktionsprogramm aufzugreifen, um das Legislativrecht der Europäischen Kommission eng mit den politischen Mehrheiten im Europäischen Parlament zu verbinden und so nach dem gescheiterten Spitzenkandidatenprinzip den demokratischen Auftrag der Europawahl wieder aufzugreifen. Die Rede, die von der Leyen vor ihrer Wahl im Europäischen Parlament hielt, war dafür ein erster Schritt.

Wichtig ist jetzt auch, dass das Europäische Parlament versucht, seine eigene rechtliche Stärkung voranzutreiben. Es wird nun umso mehr darauf ankommen, für die Wahl des nächsten Europäischen Parlaments transnationale Listen sowie ein einheitliches Wahlrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten zu verankern. Nur so hat das Spitzenkandidatenprinzip eine Chance, wirklich zu dem zu werden, was sein Name verspricht.

Erst wenn bei der nächsten Europawahl für die Wählerschaft erkennbar ist, für welche Personen und für welches Programm die transnationalen Listen stehen, kann tatsächlich der Grundstein für eine Europäisierung der nationalen Wahlkämpfe gelegt werden. Damit wäre das Spitzenkandidatenprinzip nicht begraben, sondern würde sogar auf einem festeren Fundament stehen. Dann wären die Enttäuschungen der letzten Wochen nicht umsonst gewesen.


[1] Wörtlich heißt es in Art. 17 (7) EUV: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“
[2] Auch im Falle einer Ablehnung des Kandidaten bzw. der Kandidatin für den Vorsitz des Europäischen Rats sieht Art.17 (7) EUV Mechanismen vor. Dort heißt es: „Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet.“

 

Der Beitrag erschien zunächst bei "Blätter für deutsche und internationale Politik".