Der Betriebsrat in der Heinrich-Böll-Stiftung

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Arbeit des Betriebsrates in der Heinrich-Böll-Stiftung.

Türschild Betriebsrat

Was können wir (für uns alle) tun?

Wir wollen unsere Rechte und Pflichten als Betriebsrat dazu nutzen, ein kollegiales und produktives Betriebsklima zu fördern und die offene und teilweise auch streitbare Betriebskultur, die die Stiftung so besonders macht, zu stützen.

Schwerpunktbereiche unserer BR-Arbeit sind neben personellen Angelegenheiten der Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Begleitung aktueller stiftungsweiter Prozesse wie die Umsetzung der Digitalisierung, der Neubau, Maßnahmenumsetzung und Weiterführung der Gefährdungsbeurteilungen, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen u.a.

Besonders wichtig ist für uns, mit den Kolleg/innen der hbs im Gespräch zu sein und zu bleiben, damit wir deren Interessen auch adäquat vertreten können. Vorstand und Geschäftsführung wollen wir in einem konstruktiven und von Vertrauen geprägten Dialog begegnen, um positive Entwicklungen für Belegschaft und Stiftung zu erreichen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer/innen gegenüber der Arbeitgeberin im Rahmen der im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Aufgaben. Er hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer/innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen angewandt und eingehalten werden.

Der Betriebsrat hat auch die Aufgabe, schutzbedürftige Arbeitnehmer/innengruppen zu unterstützen. Dazu gehört die Förderung

  • der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
  • der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger schutzbedürftiger Personen,
  • der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/innen im Betrieb,
  • der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und beim beruflichen Aufstieg.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, zur Wahrung der berechtigten Interessen der Arbeitnehmer/innen auf Entscheidungen der Arbeitgeberin in sozialen und personellen Angelegenheiten sowie in Fort- und Weiterbildung Einfluss zu nehmen. Je nach Art der Angelegenheit hat der Betriebsrat Informations-, Anhörungs-, Beratungs- oder Mitbestimmungsrechte.

Kontakt

Ulla Niehaus, Vorsitzende des Betriebsrats

Nicola Evard, stellv. Vorsitzende des Betriebsrats

Linh Ngo, stellv. Vorsitzender des Betriebsrats

Zum Betriebsrat: Betriebsrat.hbs@boell.de